Bearbeitungsbogen verwalten
Der Bearbeitungsbogen ist für die Sachbearbeitung der Vorgänge, insbesondere der Bauanträge, von vorrangiger Bedeutung. Im Bearbeitungsbogen wird die materielle Prüfung festgehalten.
Ihm kommt neben der eigentlichen Bearbeitungsfunktion, d. h. der sachlichen Prüfung der Vorgänge am Bildschirm, auch eine bedeutende Steuerfunktion für den weiteren Programmablauf zu. Darüber hinaus sind die im Bearbeitungsbogen hinterlegten Antworten entscheidende Basis späterer Auswertungen und Statistiken.
Es gibt, antragsbezogen, verschiedene Bearbeitungsbögen, z.B. für ein Genehmigungsverfahren, eine Anlagenüberwachungen, Stellungnahmen etc. oder eine Stellungnahme.
Der Bearbeitungsbogen ist eine Art Checkliste, anhand derer Sie Punkt für Punkt den Vorgang prüfen.
Die Benutzung des Bogens hat den Vorteil, dass kein Prüfungskriterium vergessen werden kann und damit eine gleichbleibende Qualität der Sachbearbeitung garantiert wird.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der, dass gleiche Antragsarten, selbst von verschiedenen Sachbearbeitenden, unter den gleichen Gesichtspunkten und im gleichen Umfang geprüft werden.
Durch Ausdruck des Bearbeitungsbogens lässt eine spätere Prüfung und Nachweis der Entscheidungsfindung zu.
Der Bearbeitungsbogen wird durch Verfahrensbetreuende erstellt und ist somit von Amt zu Amt verschieden.
Aufbau und Darstellung des Bearbeitungsbogens
Klicken Sie im Navigationsbaum unter Sachbearbeitung den Eintrag Bearbeitungsbogen.
Der Bearbeitungsbogen wird im Arbeitsbereich geöffnet und besteht aus einem Navigationsbereich links und einen Arbeitsbereich rechts.
Der Navigationsbereich ist in verschiedene Abschnitte gegliedert, z. B. Bauordnungsrecht, Denkmal, etc.. Innerhalb der Abschnitte können Pflichtfelder vorhanden sein, die entsprechend ausgefüllt werden müssen. Sie erkennen Sie, wie sonst auch, an den blauen Dreiecken in der linken oberen Ecke.
Wie im Navigationsbereich des Vorgangs werden nicht gespeicherte Änderungen im Bearbeitungsbogen durch das bekannte Bleistift-Symbol
gekennzeichnet. Ebenso im Arbeitsbereich, hinter der geänderten Option.
Beteiligungspflicht bestimmen
Im Bearbeitungsbogen kann eine Steuerung zur Beteiligung definiert werden. Diese wird i. d. R. von Verfahrensbetreuenden bei der Erstellung des Bearbeitungsbogens einstellt. Siehe auch Beteiligungspflicht einer Behörde festlegen.
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